Ankündigung zur Ausweitung der Unternehmenseinkommensteuer- und Mehrwertsteuerpolitik für ausländische Institute, die in den inländischen Anleihenmarkt investieren
Mitteilung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung [2021] Nr. 34
22. November 2021
Um die Liberalisierung des inländischen Rentenmarktes weiter zu fördern, werden hiermit die entsprechenden Maßnahmen wie folgt angekündigt:
Vom 7. November 2021 bis 31. Dezember 2025 sind Einkünfte aus Anleihenzinsen, die ein ausländisches Institut aus Anlagen am inländischen Rentenmarkt erzielt, vorübergehend von der Körperschaftsteuer (EIT) und der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit.
Der im vorstehenden Absatz vorgesehene Anwendungsbereich der EIT-Befreiung umfasst keine Anleihezinsen, die von einer Niederlassung oder einem Ort stammen, die von einem ausländischen Institut gegründet wurden, das mit dieser Niederlassung oder diesem Ort effektiv verbunden ist.