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Bekanntmachung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Finanzministeriums un2023-12-07 14:54:13

Bekanntmachung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung der Volksrepublik China über die Anpassung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge mit neuer Energie, die für eine Ermäßigung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Frage kommen

 

Bekanntmachung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung der Volksrepublik China [2023] Nr. 32

 

7. Dezember 2023


In Übereinstimmung mit der Bekanntmachung über die Ausweitung und Optimierung der Politik zur Ermäßigung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit neuer Energie (Bekanntmachung des Finanzministeriums, der staatlichen Steuerverwaltung und des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie [2023] Nr. 10) und angesichts der technologischen Entwicklung von Fahrzeugen mit neuer Energie (NEV) werden hiermit die relevanten Angelegenheiten bezüglich der technischen Anforderungen für NEV, die für die Ermäßigung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Frage kommen, wie folgt bekannt gegeben:

 

I. Ab dem 1. Januar 2024 muss jedes Modell, das auf Antrag in den Katalog der Modelle von Fahrzeugen mit neuer Energie, die von der Kfz-Steuer ermäßigt und befreit werden können (der "Katalog für Steuerermäßigung und -befreiung"), aufgenommen werden soll, die neuen technischen Anforderungen für NEV-Produkte erfüllen. Für Modelle mit Batteriewechsel müssen außerdem ein Prüfbericht eines Drittanbieters, der die GB/T 40032 Safety Requirements of Battery Swap for Electric Vehicles (Sicherheitsanforderungen für den Batteriewechsel bei Elektrofahrzeugen) und andere Normen und Anforderungen erfüllt, sowie Zertifizierungsunterlagen des Herstellers, die den Batteriewechselservice gewährleisten, vorgelegt werden. Hersteller, die ihre eigenen Batteriewechselstationen bauen, müssen Konstruktionszeichnungen und Eigentumszertifikate für ihre Stationen vorlegen; Hersteller, die Batteriewechseldienste auslagern, müssen Materialien wie die Zertifikate über die Übereinstimmung von Modell und Station sowie die Kooperationsvereinbarungen mit den Dienstleistern vorlegen.

 

II. Es wird eine Übergangsfrist vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Mai 2024 eingeräumt. Ab dem 1. Januar 2024 werden Modelle, die in den Katalog der von der Kraftfahrzeugsteuer befreiten Modelle für neue Energiefahrzeuge (der "Katalog der Steuerbefreiung") aufgenommen wurden und noch gültig sind, automatisch in den Katalog der Steuerermäßigung und -befreiung übertragen. Für die betreffenden Modelle sind die Kenndaten für die Steuerermäßigung und -befreiung sowie die Kenndaten für den Batteriewechselmodus rechtzeitig hochzuladen; für Modelle mit Batteriewechsel und Brennstoffzellenmodelle sind die entsprechenden Unterlagen entsprechend den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu ergänzen. Ab dem 1. Juni 2024 werden Modelle, die die technischen Anforderungen dieser Bekanntmachung nicht erfüllen, aus dem Katalog für Steuerermäßigungen und -befreiungen entfernt.

 

III. Ab dem 1. Juni 2024 werden die technischen Anforderungen in der Bekanntmachung über die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit neuer Energie (Bekanntmachung des Finanzministeriums, der staatlichen Steuerverwaltung, des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie und des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie [2017] Nr. 172) und die Bekanntmachung über die Anpassung der technischen Anforderungen für Produkte mit neuer Energie, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind (Bekanntmachung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung [2021] Nr. 13), aufgehoben.

 

IV. Die Unternehmen müssen einen soliden Sicherheitsmanagementmechanismus einrichten, ihre Fähigkeiten zur Produktqualitätssicherung verstärken und die Sicherheit von NEVs gewährleisten; die Effizienz der Überwachungsplattform verbessern, wirksame Risikowarnungen bereitstellen und Fahrzeugunfallberichte zeitnah einreichen. Wenn sich ein Sicherheitsunfall ereignet, aber nicht gemeldet wird, wird die Qualifikation des Fahrzeugmodells für eine Steuerermäßigung oder -befreiung aufgehoben oder der Antrag des neuen Fahrzeugmodells auf Aufnahme in den Katalog für Steuerermäßigungen und -befreiungen wird je nach Schwere des Falls ausgesetzt.

 

Diese Ankündigung wird hiermit gemacht.

 

 

Anhang:

Technische Anforderungen an Produkte für neue Energiefahrzeuge (nur der Titel ist übersetzt)

Bekanntmachung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Finanzministeriums un(图1)1-2312251455219A.pdf