快速导航×

MYA hat mehrere Geschäftsergebnisse erzielt2022-08-03 15:39:59

1.       Behandlung im Rahmen des Steuerabkommens und Antrag auf Steuerrückerstattung

MYA hat die von der zuständigen Abteilung in Singapur ausgestellte Bescheinigung über die Steueransässigkeit einer ausländischen Person erhalten und für alle seine inländischen Gehaltseinkünfte die Behandlung im Rahmen des Steuerabkommens beantragt und erfolgreich eine Steuerrückerstattung von fast einer Million RMB erhalten.

 

2.       Antrag auf Sozialversicherungsabkommen für Expatriates

MYA hat erfolgreich für einen ausländischen Mitarbeiter die Bescheinigung des Sozialversicherungsabkommens erhalten, die von der zuständigen Abteilung der Schweiz ausgestellt wurde. Und er wird die erste Person, die die Vorteile des Sozialversicherungsabkommens in einem Bezirk von Shanghai genießt.

 

3.       Antrag auf Daueraufenthaltserlaubnis der Volksrepublik China

MYA hat für den Antragsteller und seine Familie erfolgreich die Daueraufenthaltserlaubnis von China beantragt.

 

4.       Steuerrückerstattung auf das angegebene Bankkonto

MYA hat die Zahlung der Steuerrückerstattung auf das angegebene Bankkonto für die ausländischen Mitarbeiter beantragt, die kein Bankkonto in China haben, und die individuelle Einkommensteuerabrechnung und die entsprechende Steuerrückerstattung erfolgreich durchgeführt.

 

5.       Steuerzahlung in China direkt über Offshore-Konten

MYA hat für ausländische Einzelpersonen, die keine inländische Zahlungsmethode haben, eine spezielle Steuerzahlungsmethode beantragt, dass sie die grenzüberschreitende RMB von ihrem persönlichen Bankkonto im Ausland auf das angegebene Bankkonto des Steuerbüros überweisen sollen. Und wir haben die individuelle Einkommenssteuerabrechnung und die entsprechende Steuerzahlung erfolgreich durchgeführt.

 

6.       Gründung von Betriebsstätten

MYA hat mehrere Gründungen von Betriebsstätten erfolgreich durchgeführt, mit der Umsetzung der tatsächlichen Grundlage für die Körperschaftssteuer und der Registrierung des allgemeinen Mehrwertsteuerzahlers.