Bekanntmachung über die Politik der Mehrwertsteuerermäßigung und -befreiung für kleine Steuerzahler
Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung [2023] Nr.19
1. August 2023
Um die Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Einzelunternehmen weiter zu fördern, wird die Verlängerung der Politik der Mehrwertsteuerermäßigung und -befreiung wie folgt angekündigt.
I. Kleine Steuerzahler mit einem monatlichen Umsatz von unter 100.000 CNY (einschließlich) sind von der Mehrwertsteuer befreit.
II. Mehrwertsteuer-Kleinunternehmer, deren steuerpflichtige Umsätze dem 3 %igen Abgabesatz unterliegen, können einen ermäßigten Satz von 1 % in Anspruch nehmen; für Gegenstände, für die eine Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von 3 % zu entrichten ist, wird die Vorauszahlung zu einem ermäßigten Satz von 1 % geleistet.
Die Bekanntmachung gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Die Bekanntmachung wird hiermit erteilt.