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Ankündigung des Zeitraums der Umsetzung der Steuerpolitik zur Unterstützung der Prävention und Bekäm2020-05-15 15:21:59

Verkündungsbehörden:  Das Finanzministerium, Die Staatliche Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum:  2020.05.15

Datum des Inkrafttretens:  2020.05.15

Dokumentnummer:  Ankündigung [2020] Nr. 28 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung

 

 

Ankündigung des Zeitraums der Umsetzung der Steuerpolitik zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung von Epidemien und zur Sicherstellung der Versorgung

 

Ankündigung [2020] Nr. 28 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung

Zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung von Epidemien, der Entlastung von Unternehmen und der Wiederaufnahme von Arbeit und Produktion wird hiermit der Zeitraum für die Umsetzung der einschlägigen Steuerpolitik wie folgt bekannt gegeben:

Die in der Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen und staatliche Steuerverwaltung vorgeschriebene Steuervergünstigungspolitik zu einschlägigen Steuerpolitiken zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung der durch neuartige Coronavirus (COVID-19) -Infektion verursachten Lungenentzündungsepidemie (Bekanntmachung [2020] Nr. 8 von das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung), die Ankündigung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zu einschlägigen Steuerpolitiken für Spenden zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung der durch neuartige Coronavirus-Infektion (COVID-19) verursachten Lungenentzündungsepidemie (Ankündigung) [2020] Nr. 9 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung, Ankündigung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zu einschlägigen individuellen Einkommensteuerrichtlinien zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung der durch neuartiges Coronavirus verursachten Lungenentzündungsepidemie ( COVID-19) Infektion (Ankündigung [2020] Nr. 10 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung n) und die Ankündigung des Finanzministeriums und der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission über die Befreiung von bestimmten Verwaltungsgebühren und staatlichen Mitteln während des Zeitraums der Prävention und Bekämpfung der Lungenentzündungsepidemie durch eine neuartige Coronavirus-Infektion (COVID-19) (Ankündigung [2020] Nr. 11 des Finanzministeriums und der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission) wird bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt.

Das Finanzministerium

Die Staatliche Steuerverwaltung

Mai 15, 2020